Unterstützende Sozialtherapeutische Wohnform I

Das Haus liegt im Randgebiet von Erfurt und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus und Bahn gut zu erreichen.

Die Unterstützende Sozialtherapeutische Wohnform I befindet sich in einer zu diesem Zweck umgebauten Fabrikanten-Villa mit großem Grundstück, welches von den Klienten frei gestaltet werden kann (Garten, Volleyballplatz, Grillplatz u.ä.).

In Nachbarschaft des Hauses sind Firmen angesiedelt, welche bereit sind, die Klienten über Praktika auf dem Weg in ein eigenes Arbeits- und Erwerbsleben zu unterstützen.

Die Lage des Hauses ermöglicht die unkomplizierte Erreichbarkeit von Ämtern, Institutionen, medizinischen Einrichtungen, niedergelassenen Ärzten, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten als auch das Finden von Ruhe und Entspannung in der Natur.

Das Haus bietet neun KlientenInnen die Möglichkeit des Wohnens in Einzelzimmern. Für jeweils zwei Klienten stehen ein WC und separat eine Dusche zur Verfügung. Die Zimmer sind von den Klienten mit eigenen Möbeln einzurichten. Das Team wird dabei unterstützen.

Es handelt sich um Kleingruppenwohnen.
Die Vertragsform beruht auf Miet-/Untermietvertrag.

Der Wohngruppe stehen zwei komplett ausgestattete Küchen, ein Esszimmer, ein gemütlicher Wohnbereich zur Verfügung sowie ein Gruppentherapieraum und  Freizeiträume mit Sport- und Spielgeräten, Computern und Musikinstrumenten

Das Haus bietet den Klienten ein suchtmittelfreies Umfeld mit vielen Möglichkeiten zu eigenem Tätigwerden und damit zur eigenen Entwicklung und Stabilisierung der Abstinenz. Unsere vierbeinigen Therapeuten Saphir (Hund) und Bluna (Katze) unterstützen die Bewohner gerne dabei.

Zielgruppe

In die Unterstützende Sozialtherapeutische Wohnform I können Frauen und Männer im Alter von 18 bis 40 (+) Jahren aufgenommen werden, die von

  • Seelischen Störungen
  • Psychosen (nicht akut)
  • Psychogenen Erkrankungen - Neurosen
  • Depressionen
  • Seelischen Verstimmungen
  • Sozialer Isolation
  • Lebenskrisen
  • Angststörungen
  • Zwängen
  • Beeinträchtigungen des Selbstwertgefühls und des Antriebs
  • Suchtproblemen
  • anderen psychischen / psychiatrischen Erkrankungen betroffen sind.

Die Aufnahme kann erfolgen, wenn nach einer psychiatrischen / klinischen Behandlung noch Leistungen zur sozialen Eingliederung und persönlichen Stabilisierung benötigt werden oder wenn dadurch erneute Einweisungen in eine Klinik und erneute Aufenthalte in der Psychiatrie vermieden werden können.

Grundlage der Aufnahme ist der Anspruch auf Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach $$53,54,67 des SGB XII (Soziale Eingliederung von volljährigen Menschen mit seelischer Behinderung) und deren Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger. Das Leistungsangebot beinhaltet sowohl den Bereich Wohnen wie auch den tagesstrukturierenden Bereich.