Unterstützende Sozialtherapeutische Wohnform II

Der angesprochene Personenkreis lebt in einer betreuten WG, in einer eigenen Wohnung oder bei Familienangehörigen und benötigt zur Stabilisierung seiner Lebenssituation differenzierte Hilfen in einem abstinenten Umfeld, besonders Unterstützung bei einer beständigen Tagesstruktur.

Das Angebot richtet sich an Frauen und Männer, die aufgrund ihrer Erkrankungen regelmäßig Unterstützung bei der alltäglichen Lebensführung in ihrem eigenen Wohnraum benötigen. Die Hilfe erfolgt individualisiert.

Wenn ein Bewohner in einer WG lebt, kann er nach Ablauf der Betreuungszeit u.U. sein Zimmer weiter anmieten, muss sein vertrautes Umfeld nicht verlassen. Hilfen sind auch weiterhin über das Instrument Persönliches Budget möglich.

Die Einzelwohnungen werden i.d.R. von dem Bewohner selbst angemietet, so dass er auch nach Ablauf der Betreuungszeit dort weiter leben und sich über das Persönliche Budget notwendige Hilfen einkaufen kann.

Es handelt sich bei der USW II um eine aufsuchende Betreuung in dem eigenen Wohnumfeld des Betreuten, ergänzt durch Angebote zur Tagestruktur.

Zielgruppe

In die Unterstützende Sozialtherapeutische Wohnform II können Frauen und Männer im Alter ab 18 Jahren aufgenommen werden, die von

  • Seelischen Störungen
  • Psychosen (nicht akut)
  • Psychogenen Erkrankungen - Neurosen
  • Depressionen
  • Seelischen Verstimmungen
  • Sozialer Isolation
  • Lebenskrisen
  • Angststörungen
  • Zwängen
  • Beeinträchtigungen des Selbstwertgefühls und des Antriebs
  • Suchtproblemen
  • Behandelten psychischen / psychiatrischen Erkrankungen betroffen sind.

Die Aufnahme kann erfolgen nach stationärer Therapie, nach der Unterstützenden Sozialtherapeutischen Wohnform I und bei notwendigen Hilfen zur persönlichen Stabilisierung, wenn dadurch Einweisungen in eine Klinik oder Psychiatrieaufenthalte vermieden werden können.

Die Zuordnung zum Personenkreis des SGB XII §§ 53 und 54 und § 67 muss gegeben sein, d.h. dass die KlientenInnen noch Leistungen der Eingliederungshilfe oder Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten benötigen. Die Hilfe erfolgt individualisiert.

Die Hilfe nach §67 SGB XII richtet sich an Frauen und Männer die zuvor wohnungslos waren oder in einer Wohnung leben und feststellen, dass sie ohne Hilfe nicht zurechtkommen. Während der Betreuungsphase werden die Klienten in ihrem Vorhaben unterstützt, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen. Zugleich verfolgt der Klient das Ziel, an seiner individuellen Problematik zu arbeiten.